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Rechtliche Informationen

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Geschäftskunden.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Mäder Pharma Services GmbH („MPS“) gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten insbesondere für Engineering, Beratung, Service, Wartung, Reparatur, Rebuilds, Retrofits, Maschinen- und Ersatzteillieferungen, Inbetriebnahmen, Trainings sowie digitale Leistungen.

Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn MPS ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen, das jeweilige Angebot und die Auftragsbestätigung von MPS haben Vorrang.

2. Angebot und Vertragsschluss

Angebote von MPS sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung von MPS, durch beiderseitige Unterzeichnung oder durch Beginn der vereinbarten Leistung zustande. Technische Angaben, Abbildungen, Zeichnungen und Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

3. Leistungsumfang und Änderungen

Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot beziehungsweise der Auftragsbestätigung. Änderungen aufgrund technischer Erfordernisse, regulatorischer Vorgaben oder kundenseitiger Anforderungen werden vor der Umsetzung abgestimmt. Zusätzliche Leistungen und Mehraufwand werden nach Vereinbarung oder, sofern keine Vergütung vereinbart wurde, nach dem üblichen Aufwand berechnet.

4. Mitwirkung des Kunden

Der Kunde stellt rechtzeitig alle erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge, Ansprechpartner, Medien, sicheren Arbeitsbedingungen und geplanten Anlagenstillstände bereit. Er informiert MPS über standort-, sicherheits- und GMP-relevante Vorgaben. Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung können Termin- und Kostenanpassungen auslösen.

5. Termine und höhere Gewalt

Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Sie verlängern sich angemessen, wenn vereinbarte Mitwirkungen fehlen oder Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von MPS eintreten, insbesondere höhere Gewalt, Streik, behördliche Maßnahmen, Lieferkettenstörungen oder Ausfälle von Energie, Transport- oder Kommunikationswegen.

6. Preise, Nebenkosten und Zahlung

Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Soweit im Angebot nichts anderes geregelt ist, erfolgen Lieferungen ab Werk Ehingen; Verpackung, Transport, Versicherung, Reisezeiten, Reise- und Nebenkosten werden gesondert berechnet. Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Rechte. MPS kann bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden Vorauszahlungen oder geeignete Sicherheiten verlangen.

7. Abnahme

Soweit eine Leistung der Abnahme unterliegt, nimmt der Kunde sie nach Fertigstellung unverzüglich ab. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Erfolgt trotz Abnahmereife und angemessener Fristsetzung keine Abnahme, gelten die gesetzlichen Regelungen. Vereinbarte FAT-, SAT- oder Qualifizierungsaktivitäten ersetzen eine rechtsgeschäftliche Abnahme nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

8. Gefahrübergang und Eigentumsvorbehalt

Bei Lieferungen geht die Gefahr nach der vereinbarten Lieferklausel, andernfalls mit Übergabe an den Transporteur, auf den Kunden über. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum von MPS. Verarbeitung oder Verbindung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

9. Mängelrechte

Der Kunde prüft Lieferungen und Leistungen unverzüglich und zeigt erkennbare Mängel in Textform an. MPS erhält Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung. Für gebrauchte oder überarbeitete Maschinen, Baugruppen und Komponenten ist der im Angebot dokumentierte technische Zustand maßgeblich. Weitergehende Garantien bestehen nur, wenn sie ausdrücklich in Textform übernommen wurden. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Mängelrechte.

10. Haftung

MPS haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet MPS nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht; die Haftung ist dann auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die gesetzlichen Beweislastregeln bleiben unberührt.

11. Schutzrechte, Unterlagen und Software

An Angeboten, Konzepten, Zeichnungen, Berechnungen, Dokumentationen, Schulungsunterlagen, Software und sonstigem Know-how verbleiben sämtliche Rechte bei MPS beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern. Der Kunde erhält die für den Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Weitergabe, Vervielfältigung, Bearbeitung oder Nutzung für andere Anlagen oder Zwecke bedarf der vorherigen Zustimmung, soweit sie nicht gesetzlich erlaubt oder ausdrücklich vereinbart ist.

12. Vertraulichkeit und Referenzen

Beide Parteien behandeln vertrauliche technische, kaufmännische und betriebliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt. Die Nennung des Kunden, die Verwendung von Logos sowie die Veröffentlichung von Projektbildern oder Fallstudien erfolgt nur nach vorheriger Zustimmung.

13. Digitale Leistungen

Für digitale Plattformen, Softwaremodule und datenbasierte Leistungen können ergänzende Leistungs-, Lizenz-, Verfügbarkeits- und Datenschutzbedingungen vereinbart werden. Ausgaben automatisierter oder KI-gestützter Funktionen unterstützen qualifiziertes Fachpersonal und ersetzen keine kundenseitige Prüfung, Freigabe, Validierung oder regulatorische Verantwortung.

14. Rechtswahl und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit gesetzlich zulässig, ist ausschließlicher Gerichtsstand Ulm. MPS ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

15. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.

Entwurfsstand: September 2026 · Nur für B2B-Geschäfte · Vor Verwendung rechtlich prüfen lassen.

Mäder Pharma Services

Unabhängige Expertise für pharmazeutische Produktion und Verpackung.

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